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Bewerbungsschluss ist zunächst der 28.02. des jeweiligen Jahres, in dem die Ausbildung begonnen wird.
Später eingehende Bewerbungen können aber auch nach diesem Termin berücksichtigt werden. |
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Wichtig !
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| Für die praktische schulische Ausbildung ist eine Bescheinigung des Amtsarztes (lt. § 43 (1) Infektionsschutzgesetz) erforderlich. |
Bei Erst- bzw. Neuausstellung darf sie zu Beginn der Ausbildung bzw. des 1. Schuljahres nicht älter als 3 Monate sein. Deshalb sollte die Erst- bzw. Neuausstellung der Bescheinigung möglichst kurzfristig vor Beginn der Ausbildung erfolgen.
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| Sie ist dann in der ersten Woche der Ausbildung als Kopie in der Schule vorzulegen. |
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| Internatsplätze stehen unserer Schule leider nicht zur Verfügung, wir unterstützen Sie aber bei der Wohnungssuche! |